Mit einer aktiven und vorausschauenden Bodenvorratspolitik steuert der Rat die Stadtentwicklung, verhindert kostentreibende Spekulationen mit Grundstücken und schafft damit nicht zuletzt die Voraussetzungen für innovatives und bezahlbares Wohnen.

Strategische Bodenvorratspolitik

Über Jahrzehnte hinweg entwickelten Rat und Verwaltung Bauland auf größeren Flächen nur dann, wenn die Stadt im Besitz der Grundstücke war. Das hatte mehrere Gründe: Die Stadt erstellte die Bebauungspläne und verkaufte erst anschließend die baureifen Grundstücke zu den vom Rat festgelegten Baupreisen, entweder direkt an die Häuslebauer oder an Investoren, die sich für einzelne Baufenster im Bebauungsplan bewarben.

Die Stadt war grundsätzlich zuständig für die komplette Erschließung des Baugebietes. Über den regelmäßigen Kauf von Grundstücken konnte die Stadt immer wieder neue Bauflächen planen und zu bebauen. Das nennt sich Bodenvorratspolitik.

Mit dem Erlös beim Verkauf der Grundstücke hatte Stadt Einnahmen, um zumindest einen Teil der Kosten für die notwendige Infrastruktur für die Neubürger zu finanzieren, etwa neue Kitas, Schulbauerweiterungen, Kinderspielplätze oder den Anschluss an den Öffentlichen Personennahverkehr.

Aktiv steuernde Baulandpolitik

Eine aktiv steuernde Baulandpolitik hält Verkaufserlöse im städtischen Kreislauf. Private Investoren stecken die Erlöse in ihre eigenen Taschen.

Bei einer aktiv-steuernden Baulandpolitik schafft die Stadt Bauland für eine nachhaltige Entwicklung. Sie schafft Flächen für ökologisches Bauen, für Grünflächen, schafft die Vorrausetzungen für den Einsatz erneuerbarer Energien und den Anschluss an das Netz des Öffentlichen Personennahverkehrs, plant Radwege, Grün- und Freiflächen. Eine solche Baulandpolitik unterstützt den Bau von Mehrgenerationenhäusern, von Quartieren, wo die Menschen gemeinsam wohnen und nicht allein. Für die Stadt sind das wichtige Vorgaben, für viele Investoren aber nur lästige Pflichten oder allenfalls Verkaufsargumente.

Eine aktiv-steuernde Baulandpolitik schafft somit Mehrwert für die Stadt. Der in der Stadt begrenzte Boden wird zum Wohle ihrer Bewohnerinnen und Bewohner eingesetzt. Sie schafft letztendlich auch die Vorrausetzungen dafür, dass bezahlbare Wohnungen geschaffen werden können oder durch Satzungen erhalten bleiben. Der private Investor baut Wohnungen, wenn die Rendite stimmt. Menschen, die die hohen Wohnkosten nicht bezahlen können, stehen nicht in seinem Fokus. Dafür ist für ihn die Stadt allein verantwortlich.

Die Kosten für eine verfehlte Boden- und Wohnungspolitik gehen so immer zu Lasten der Stadt.

Spekulanten Tür und Tor geöffnet

Für Immobilienspekulanten gab es bis 2020 wenig Spielraum in Erftstadt einzusteigen. Das hat sich mit den neuen Ratsmehrheiten und der neuen Verwaltungsspitze geändert.

So stimmten die neuen Mehrheiten zu, dass eine große Fläche in Liblar direkt vom Eigentümer an einen privaten Investor ging, statt über städtisches Vorkaufsrecht selbst die Flächen zu entwickeln. Gemeint sind die Flächen für die Hochschule des Bundes und darüber hinaus für das angrenzende Wohnquartier. Bei einer Öffentlichkeitsversammlung zeigte sich, dass die Anwohner über die Planungen zurecht entsetzt sind. Viele Aspekte sind fatale Fehlplanungen.

Die Einnahmen aber verbleiben beim Investor, während die Stadt und damit wir alle die Folgekosten zu tragen haben werden.

Wir fürchten, dass dies in Erftstadt Schule macht. Die politischen Vorzeichen haben sich also umgekehrt: was vordem kommunale Stadtentwicklung war, wird jetzt in die Hände privater Investoren gelegt. Und mit der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEB) ist nun ein weiterer, neuer Player im Geschäft, dessen Handeln völlig intransparent ist und der die völlige Kontrolle über Grund und Boden und dessen Vermarktung übernommen hat.

Erbbaupacht und Vorkaufsrecht

Rat und Verwaltung haben mit der Erbbaupacht und dem Vorkaufsrecht zwei interessante Steuerungsinstrumente in der Hand, um einerseits unliebsame Spekulationen mit Grundstücken zu verhindern und andererseits wichtige stadtentwicklungspolitische Ziele zu verfolgen.

  • Erbbaupacht: Gezielt kann die Stadt ihre Grundstücke in Erbpacht vergeben. Das hat sowohl Vorteile für den Erwerber (geringere Baukosten) als auch für die Stadt (gleichbleibende Einnahmen, Grundstücke bleiben auf Dauer im Besitz der Stadt).
  • Ausübung des Vorkaufsrechtes: Vorkaufsrecht heißt: Der Grundstückseigentümer verkauft ein Grundstück oder mehrere Grundstücke an einen Dritten. Die Stadt kann dann in den notariell beurkundeten Verkauf eintreten. Ein solches Vorkaufsrecht hatte die Stadt im Fall der Flächen rund um den Ville Campus (Hochschule des Bundes), hat es jedoch nicht ausgeübt. Das Thema wurde heiß diskutiert, aber letztlich von der Bürgermeisterin und der Ratsmehrheit abgelehnt – und damit eine Chance vertan.

Bildquelle: BrianAJackson


Zum Thesenpapier: https://aufbruch22.de/15-thesen-fuer-eine-neue-politik/

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