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Erftstadt braucht keine Stadtentwicklungsgesellschaft. Erst recht nicht die, die wir heute haben.

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Die Entscheidungen in der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEB) sind nicht transparent. Die Bürgerinnen und Bürger erfahren so gut wie nichts über ihr Tun, weder über ihre Planungen noch über ihre wirtschaftliche Situation. Nicht einmal die Verwaltungsratsmitglieder werden über die Baulandentwicklungspolitik ausreichend informiert. Die diversen Möglichkeiten, Aufträge einfacher und damit schneller zu vergeben oder Grundstücke direkt zu vermarkten, erhöhen nicht zuletzt die Gefahr von Vetternwirtschaft und Korruption.

Vermögen der Stadt – Vermögen der Bürgerinnen und Bürger

Die Stadtentwicklungsgesellschaft arbeitet mit dem Vermögen der Stadt und damit der Bürgerschaft. Die Grundstücke im Wert von gut 20 Millionen Euro, die die Stadt an die Gesellschaft kostenlos übertragen hat, wurden mit den Steuergeldern der Erftstädterinnen und Erftstädter finanziert. Erlöse aus deren Vermarktung bleiben nun in der Gesellschaft und fließen nicht zurück in die Stadtkasse. Ein in der Mustersatzung des Landes für Gesellschaften dieser Art genannter Vertragsbestandteil, der zwingend die Abführung von Erlösen vorsieht, wurde in der Erftstädter Satzung ausdrücklich nicht aufgenommen. Mit anderen Worten: Erlöse werden nicht an den Kernhaushalt abgeführt, sondern bleiben in der Gesellschaft zur weiteren Verwendung – zumindest solange der Verwaltungsrat das so mitträgt.

Zusätzliche Einnahmen garantiert

Die Einnahmemöglichkeiten der Gesellschaft sind dadurch hervorragend. Da sind einmal die Erlöse aus dem Geschäft mit städtischen Grundstücken. Dazu kommen seit Mitte diesen Jahres Einnahmen aus der Energiewirtschaft. Frei nach dem Motto: Die Energiegesellschaft ist tot, es lebe die Energiegesellschaft der AöR. Die Erlöse aus Energiegeschäften wandern ab jetzt in die Stadtentwicklungsgesellschaft. Der ebenfalls in der Stadtentwicklungsgesellschaft angegliederte Bereich für den Wiederaufbau nach der Flut wird im Übrigen durch den Wiederaufbaufond vom Land finanziert.

Strategische Stadtentwicklung

Die konzeptionelle und strategische Stadtentwicklung ist Aufgabe des Rates. Darüber hat er allein zu entscheiden. Schon jetzt zeichnet sich allerdings ab, dass sich die Vorzeichen zukünftig ändern werden. Die Gesellschaft (SEB) verfügt allein und exklusiv über das Bauland und die Baulandreserven. Flächennutzungspläne und Baupläne werden jedoch in der Gesellschaft vorbereitet und vorangetrieben. Der Stadtrat darf diese dann letztlich nur noch absegnen. Nicht umsonst hat der Leiter des Planungsamtes eine wichtige strategische Position in der Gesellschaft inne.

Immobilienbetrieb verlor Einnahmenquelle

Mit der Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft hat der Eigenbetrieb Immobilien den Bereich Bodenbevorratung und damit eine wichtige Einnahmequelle verloren. Mit dem Erlös aus den Grundstücken hatte der Immobilienbetrieb einen Teil der Sanierungskosten für städtische Einrichtungen finanziert, so für Kitas, Schulen, Sporthallen usw.

Die Stadt macht Verluste – die Stadtentwicklungsgesellschaft macht die Gewinne

Die derzeitige Aufgabenaufteilung zwischen Stadt (städtischem Haushalt) und Stadtentwicklungsgesellschaft (SEB) ist klar strukturiert. Die Stadtentwicklungsgesellschaft hat alle finanziell lohnenden Aufgaben an sich gezogen. Alle kostenträchtigen Aufgaben verbleiben bei der Stadt und werden vom Kernhaushalt getragen, der zu einem großen Teil über die Grund- und Gewerbesteuern finanziert wird. Je höher die Verluste, umso mehrwerden die Steuern steigen.

Die etwas andere Stadtentwicklungsgesellschaft

Eine Stadtentwicklungsgesellschaft kann trotzdem Sinn machen. Nämlich dann, wenn die Stadt ihr Auftraggeber ist. Im Klartext heißt das, dass der Rat der Stadt Erftstadt die Gesellschaft beauftragt, ganz konkrete Ziele umzusetzen. Etwa die Entwicklung und Vermarktung eines vom Rat beschlossenen Gewerbegebietes. Oder die Vermarktung und Entwicklung eines vom Rat beschlossenen Wohnbauquartiers. Die Gesellschaft ist dann reiner Dienstleister für den Rat, der die Strategie vorgibt. Die Gewinne aus diesen Projekten werden im Anschluss an den Kernhaushalt überwiesen.

Fotoquelle: iStock Poliuszko


Zum Thesenpapier: https://aufbruch22.de/15-thesen-fuer-eine-neue-politik/